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Chronik des Verbandes

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Link zum Original (PDF - 168 KB)Der 09. November 1989 besiegelte das Ende eines sozialistischen Systems, das auch den Karneval und seine Organisationsformen lange beherrschte.
Am 29.11.1989 wurde der dem Ministerium für Kultur unterstellte "Zentrale Arbeitskreis Karneval der DDR" aufgelöst. Damit die 14 Bezirksarbeitsarbeitskreise und die Kreisarbeitskreise. Im Thüringer Gebiet betraf dies 422 organisierte Klubs. Damit waren die offiziellen Strukturen im DDR-Karneval hinfällig, die Vereine nunmehr gefragt, sich neu zu kostituieren. In Leipzig bildete sich ein vorbereitendes Gremium zur Bildung eines selbständigen "Verband Deutscher Karneval" der DDR.
Das neue Vereinsgesetz der DDR GBL I/10 vom 28. Februar 1990 ließ die Bildung von frei gewählten Vereinigungen zu. Unsere Klubs, die bisher am "Tropf" des "Trägerbetriebes" hingen, waren nun auf sich gestellt. Sie mussten sich, wenn sie den Fortbestand sichern wollten, als juristische Person neu gründen.
Link zum Original (PDF - 201 KB)Dazu waren die bis dahin geltenden Statute in Satzungen umzuwandeln und die Selbständigkeit - mit eigenem Vorstand - im Vereinsregister eintragen zu lassen.
Dass dies kein einfacher Prozess war, versteht sich von selbst. Die politische Aufarbeitung von Trümmern der sozialistischen Kulturlandschaft war das eine, die Neufindung das andere Problem. Jetzt wurden Führungsgremien gewählt, da blieb mancher auf der Strecke. Tragende Persönlichkeiten mussten den Berufwechsel über sich ergehen lassen, der oft auch ein Standortwechsel war. So stand manches Vereinsmitglied nicht mehr zur Verfügung, weil er nun auch der Bürgermeister seines Ortes wurde.
Im Thüringer Karneval aber gab es keine wesentlichen Zusammenbrüche. In den Bezirken Erfurt und Suhl waren die meisten noch aktiv. Aus dem Bezirk Gera waren nur wenige Vereine wieder gewillt, sich zu einer demokratischen Verbandsbildung zu bekennen.
Die Zeit der KAK, StAK, BAK und ZAK war jedenfalls vorbei, einem quälenden Dogmatismus und Zentralismus folgte nun auch "de jure" die Freiheit des Wortes und der Tat.